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Organisation

Kernaufgabe des Jobcenters

Bei der Umsetzung des Sozialgesetzbuches II und damit bei der Sicherstellung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es unsere Kernaufgabe, » den Lebensunterhalt leistungsberechtigter Personen zu sichern und » mit Beratung und Förderung ihre Eigenbemühungen auf dem Weg in Arbeit/Ausbildung zu unterstützen.

Organisation / Organigramm

Um diese Aufgabe erfolgreich zu erledigen, plant das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung des Landkreises Cham und der Agentur für Arbeit Schwandorf derzeit mit 54 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. 31 davon – und damit den größten Teil – stellt der Landkreis Cham, 23 kommen von der Agentur für Arbeit Schwandorf. Wo und wie die Jobcenter-Mitarbeiter/innen eingesetzt sind, können Sie dem Organigramm entnehmen.

Einkauf operativer Dienstleistungen

Gewisse operative Dienstleistungen kauft das Jobcenter bei der Bundesagentur für Arbeit ein. Den Umfang der eingekauften Dienstleistungen entnehmen Sie bitte der unten angefügten Aufstellung.

Wesentliche übertragene Aufgaben bzw. Befugnisse:

  • Erhebung aller relevanten Informationen zur Vermittlung einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers in eine Ausbildungsstelle einschließlich der Durchführung eines Profiling.
  • Eigenständige Einschaltung der Fachdienste Ärztlicher Dienst und/oder Berufspsychologischer Service.
  • Belehrung der Kundin bzw. des Kunden über seine Mitwirkungspflichten und über die Folgen bei schuldhafter Säumnis (Rechtsfolgenbelehrung).
  • Ermittlung der aktuellen Situation in Bezug auf Sanktionen, um ggf. korrekt über Rechtsfolgen bei etwaiger Säumnis belehren zu können.
  • Dokumentation aller beratungs-, vermittlungs- und förderrelevanten Sachverhalte im IT-Fachverfahren VerBIS.
  • Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen durch die Berufsberatung vor dem Erwerbsleben bzw. den Arbeitgeber-Service der BA mit entsprechender Rechtsfolgenbelehrung.

Wesentliche übertragene Aufgaben bzw. Befugnisse:

  • Abgabe ärztlicher Stellungnahmen auf Basis ärztlicher Untersuchungen von Kundinnen und Kunden der gE und/oder auf Basis auf Basis vorliegender Unterlagen.
  • Vorschlag und Vereinbarung verbindlicher Termine zur Durchführung von Untersuchungen, zur Begutachtung und/oder zur Beratung im Namen der gE.
  • Hinweis auf die Mitwirkungspflicht der Kundinnen und Kunden sowie auf etwaige Rechtsfolgen im Falle einer schuldhaften Säumnis im Namen der gE (Rechtsfolgenbelehrung).
  • Beiziehung aller für die ärztliche Begutachtung oder Beratung erforderlichen Unterlagen unter Einholung des Einverständnisses der Kundinnen und Kunden (z.B. Einverständnis mit der Begutachtung und der Erhebung der hierfür erforderlichen Daten/Einholung von Informationen bei anderen Stellen, Schweigepflichtentbindungserklärungen).
  • im Bedarfsfall Anforderung von Befunden sowie Gutachten bei anderen Stellen und – soweit erforderlich – die Veranlassung einer Begutachtung durch eine andere Stelle im Auftrag der gE.

Wesentliche übertragene Aufgaben bzw. Befugnisse:
Übertragen werden diejenigen Aufgaben der gemeinsamen Einrichtung, die im Rahmen der Beratung und Vermittlung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters (gE) die Einschaltung eines psychologischen Fachdienstes (Berufspsychologischer Service) erfordern.

Übertragen werden insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse:

  • die Befugnis, die Dienstleistungen des Berufspsychologischen Service im Auftrag des Jobcenters (gE) durchzuführen.
  • die Befugnis, im Namen des Jobcenters verbindlich Termine zur Durchführung der Dienstleistungen des Berufspsychologischen Service und die Einladung mit der von der Auftraggeberin bzw. vom Auftraggeber des Jobcenters ausgewählten Rechtsfolgenbelehrung zu versehen. Bei konkreten Rückfragen zur Rechtsfolgebelehrung oder zu leistungsrechtlichen Konsequenzen für den Fall eines schuldhaften Versäumnisses wird an das Jobcenter verwiesen.
  • die Befugnis, alle für die Durchführung der Dienstleistungen des Berufspsychologischen Service erforderlichen Erklärungen (z.B. Einverständnis mit der Dienstleistung und der Erhebung der hierfür erforderlichen Daten/Einholung von Informationen bei anderen Stellen, Schweigepflichtentbindungserklärungen) im Auftrag des Jobcenters einzuholen.
  • die Befugnis, die im Rahmen der Beauftragung erforderlichen Daten (s. vorgenannte Punkte) für die Länge der üblichen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren.

Wesentliche übertragene Aufgaben bzw. Befugnisse:
Übertragen werden diejenigen Aufgaben der gemeinsamen Einrichtung, die im Rahmen der Beratung und Vermittlung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters (gE) die Einschaltung eines psychologischen Fachdienstes (Berufspsychologischer Service) erfordern.

Übertragen werden insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse:

  • die Befugnis, die Dienstleistungen des Berufspsychologischen Service im Auftrag des Jobcenters (gE) durchzuführen.
  • die Befugnis, im Namen des Jobcenters verbindlich Termine zur Durchführung der Dienstleistungen des Berufspsychologischen Service und die Einladung mit der von der Auftraggeberin bzw. vom Auftraggeber des Jobcenters ausgewählten Rechtsfolgenbelehrung zu versehen. Bei konkreten Rückfragen zur Rechtsfolgebelehrung oder zu leistungsrechtlichen Konsequenzen für den Fall eines schuldhaften Versäumnisses wird an das Jobcenter verwiesen.
  • die Befugnis, alle für die Durchführung der Dienstleistungen des Berufspsychologischen Service erforderlichen Erklärungen (z.B. Einverständnis mit der Dienstleistung und der Erhebung der hierfür erforderlichen Daten/Einholung von Informationen bei anderen Stellen, Schweigepflichtentbindungserklärungen) im Auftrag des Jobcenters einzuholen.
  • die Befugnis, die im Rahmen der Beauftragung erforderlichen Daten (s. vorgenannte Punkte) für die Länge der üblichen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren.