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Bildung und Teilhabe

Sowohl dem Gesetzgeber als auch dem Jobcenter im Landkreis Cham ist sehr daran gelegen, dass möglichst viele Anspruchsberechtigte die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen. Deshalb dürfen wir Sie bitten, sich zusammen mit Ihren Kindern intensiv darüber Gedanken zu machen, ob bzw. welche der angebotenen Leistungen (siehe Grafik unten) Sie in Anspruch nehmen möchten.

Für alle Bürgergeld-Empfänger ist seit März 2020 das Jobcenter Cham auch für die Bildungs- und Teilhabeleistungen zuständig (nicht mehr das Landratsamt Cham).

Es werden grundsätzlich alle Geldleistungen für Bildung und Teilhabe direkt an Sie gezahlt (Ausnahme der Mittagsverpflegung in Schule/Kindertagesstätte). Die Weiterleitung an die Schule, Vereine etc. liegt in Ihrer persönlichen Verantwortung!

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Wünschen und Fragen direkt an Ihre Leistungssachbearbeiterin oder Ihren Leistungssachbearbeiter in unserem Jobcenter! Wie Sie unsere Mitarbeiter telefonisch erreichen können, finden Sie hier:

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie die angebotenen Leistungen verstärkt oder möglicherweise auch erstmals in Anspruch nehmen würden.

Was sind Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Sie sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.

Welche Angebote werden gefördert?

Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommt Ihr Kind bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert:

Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen?

Alle Kinder in Ihrem Haushalt können die Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld
  • Sozialgeld,
  • Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Kinderzuschlag,
  • Wohngeld oder
  • Asylbewerber-Leistungen.

Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Wie beantrage ich Leistungen für Bildung und Teilhabe?

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) sind zu beantragen. Wo Sie den Antrag stellen können, hängt davon ab, welche Leistungen Sie oder Ihr Kind bekommen:

Quelle und weitere Informationen:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe