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Informationsfreiheit

Neben den Datenschutzvorschriften ist das Jobcenter als „öffentliche Stelle des Bundes” auch dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verpflichtet. Das IFG gewährt jedem Bürger ein Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Bundes und die Einsicht in deren Verwaltungsvorgänge. Das IFG hat zum Ziel, das Vertrauen zwischen Staat und Bürgern zu stärken, indem öffentliches Verwaltungshandeln für Bürger transparent und nachvollziehbar gemacht wird. Das Jobcenter im Landkreis Cham will diesem Anspruch bestmöglich gerecht werden und hält dazu die Jobcenter-Homepage immer auf dem aktuellen Stand.

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