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Einmalige Leistungen

Neben den Regelbedarfen können Sie in besonderen Situationen einmalige Leistungen als Zuschuss oder als Darlehen beantragen für die

  • Erstausstattung der Wohnung mit Möbeln einschließlich Haushaltsgeräten.
  • Erstausstattung mit Bekleidung und Gegenständen in der Schwangerschaft und bei der Geburt von Kindern.
  • Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, Miete von therapeutischen Geräten.

Näheres können Sie der verlinkten Datei entnehmen:

Diese einmaligen Leistungen können Sie auch beantragen, wenn Sie nicht laufend Bürgergeld beziehen, sondern Sie nur für diese besondere Situation nicht genügend Geld haben. Den Antrag auf einmalige Leistungen finden Sie hier:

Rufen Sie uns diesem Fall gerne an unter der Nummer 09971/995-804. Wir beraten Sie gerne!