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Informationen fur Vermieter

Bei Mietverhältnissen besteht keine Rechtsbeziehung zwischen Jobcenter und Vermieter, da das Jobcenter nicht Vertragspartner im Mietvertrag ist bzw. wird.

Auch kann das Jobcenter aufgrund der strengen Regeln des Sozialdatenschutzes Vermietern nur allgemeine Auskünfte geben.

Viele Antworten zu allgemeinen Fragen finden Sie in unserer Richtlinie zu den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU):

Konkrete Fragen zu einem Mieter/einer Mieterin, der/die Bürgergeld von unserem Jobcenter erhält, können wir Ihnen nur beantworten, wenn Sie uns eine vom Mieter unterschriebene Auskunftsvollmacht vorlegen.

Informationen zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Jobcenter im Landkreis Cham können Sie den nachstehenden Hinweisen zum Datenschutz entnehmen.