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Widerspruch und Klage

Sollten Sie mit einem Bescheid des Jobcenters (z.B. Bewilligung, Änderung, Ablehnung, Rückforderung) nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.

Der Widerspruch muss beim zuständigen Jobcenter schriftlich eingelegt oder dort persönlich zur Niederschrift erklärt werden. Die Entscheidung wird dann nochmals durch die Widerspruchsstelle überprüft.

Wenn Sie mit Ihrem Widerspruch Recht haben, wird die ursprüngliche Entscheidung entsprechend geändert.

Ist das Ergebnis, dass die Entscheidung des Jobcenters korrekt ist, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid.

Sollten Sie auch mit diesem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden sein, können Sie gegen diesen innerhalb eines Monats schriftlich Klage beim zuständigen Sozialgericht (in der Regel das Sozialgericht Regensburg) erheben.

Gerne bieten wir Ihnen an, vor der Einlegung eines Widerspruchs oder der Klageerhebung nochmals über den Sachverhalt und unsere Entscheidung zu sprechen: