Banner

Forderungseinzug

In den Fällen, in denen zu Unrecht oder ohne Rechtsgrundlage Zahlungen von SGB II-Leistungen getätigt wurden, wird unser Forderungseinzug aktiv.

Aufgabe

Entsprechend den Haushaltsbestimmungen des Bundes und des Landkreises Cham hat der Forderungseinzug die Aufgabe, die Forderungen schnellstmöglich und vollständig beizutreiben. Dazu gehören

  • der Schriftverkehr mit Schuldnern und Dritten bezüglich der Rückzahlung,
  • die Entscheidung über Stundungsanträge, Vergleichsangebote, Erlassanträge, Niederschlagungen,
  • das Mahnwesen sowie
  • die Einleitung von Zwangsvollstreckungen.

Falls Sie Fragen rund um das Thema Rückzahlungen haben, wenden Sie sich gerne an:

Mahnverfahren

Wenn innerhalb einer angemessenen Zeit kein Zahlungseingang oder keine sonstige Reaktion des Schuldners erfolgt, erhält er eine Mahnung vor Einleitung der Vollstreckung (Gebühr gemäß Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz von 5 Euro bis 150 Euro).

Zwangsvollstreckung

Wenn innerhalb von 14 Tagen seit der Mahnung kein Zahlungseingang erfolgt, wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet.