Forderungseinzug
In den Fällen, in denen zu Unrecht oder ohne Rechtsgrundlage Zahlungen von SGB II-Leistungen getätigt wurden, wird der zentrale Forderungseinzug aktiv.
Aufgabe
Entsprechend den Haushaltsbestimmungen des Bundes und des Landkreises Cham hat der Forderungseinzug die Aufgabe, die Forderungen schnellstmöglich und vollständig beizutreiben. Dazu gehören
- der Schriftverkehr mit Schuldnern und Dritten bezüglich der Rückzahlung,
- die Entscheidung über Stundungsanträge, Vergleichsangebote, Erlassanträge, Niederschlagungen,
- das Mahnwesen sowie
- die Einleitung von Zwangsvollstreckungen.
Mahnverfahren
Wenn innerhalb einer angemessenen Zeit kein Zahlungseingang oder keine sonstige Reaktion des Schuldners erfolgt, erhält er eine Mahnung vor Einleitung der Vollstreckung (Gebühr gemäß Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz von 5 Euro bis 150 Euro).
Zwangsvollstreckung
Wenn innerhalb von 14 Tagen seit der Mahnung kein Zahlungseingang erfolgt, wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet.