Forderungseinzug
In den Fällen, in denen zu Unrecht oder ohne Rechtsgrundlage Zahlungen von SGB II-Leistungen getätigt wurden, wird unser Forderungseinzug aktiv.
Aufgabe
Entsprechend den Haushaltsbestimmungen des Bundes und des Landkreises Cham hat der Forderungseinzug die Aufgabe, die Forderungen schnellstmöglich und vollständig beizutreiben. Dazu gehören
- der Schriftverkehr mit Schuldnern und Dritten bezüglich der Rückzahlung,
- die Entscheidung über Stundungsanträge, Vergleichsangebote, Erlassanträge, Niederschlagungen,
- das Mahnwesen sowie
- die Einleitung von Zwangsvollstreckungen.
Falls Sie Fragen rund um das Thema Rückzahlungen haben, wenden Sie sich gerne an:
Mahnverfahren
Wenn innerhalb einer angemessenen Zeit kein Zahlungseingang oder keine sonstige Reaktion des Schuldners erfolgt, erhält er eine Mahnung vor Einleitung der Vollstreckung (Gebühr gemäß Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz von 5 Euro bis 150 Euro).
Zwangsvollstreckung
Wenn innerhalb von 14 Tagen seit der Mahnung kein Zahlungseingang erfolgt, wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet.