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Fördermöglichkeiten

Arbeitserprobung

Um festzustellen, ob ein potentieller Arbeitnehmer für eine Stelle geeignet ist, kann eine Arbeitserprobung durchgeführt werden.

Als Arbeitgeber können Sie sich so ein persönliches Bild von Bewerbern machen, deren persönliche Eigenschaften und fachlichen Kenntnisse kennenlernen und dies in Ihre Entscheidung mit einfließen lassen.
Arbeitsuchende haben die Chance, ihre Kenntnisse aufzufrischen oder zu vertiefen und sich für eine Arbeitsstelle zu empfehlen.
Beide Seiten können ohne Risiko feststellen, ob sie zueinander passen. Dem Unternehmen entstehen dabei keine Kosten. Der Arbeitssuchende erhält in dieser Zeit weiterhin seine Leistungen vom Jobcenter.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse vorab an den/die für den/die Bewerber/in zuständige/n Arbeitsvermittler/in.

 

Eingliederungszuschuss

Manchmal entspricht die Arbeitsleistung der Bewerberin oder des Bewerbers noch nicht den Anforderungen der Tätigkeit, wodurch ein erhöhter Einarbeitungsaufwand vorliegt. Damit die geminderte Leistungsfähigkeit finanziell ausgeglichen wird, können Arbeitgeber bei der Einstellung einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten. Die Höhe ist davon abhängig, wie stark die konkrete Arbeitsleistung von den Anforderungen am Arbeitsplatz abweicht. Für bestimmte Personengruppen, wie z.B. Menschen über 50 Jahren oder Menschen mit einer Behinderung können ebenfalls Zuschüsse gezahlt werden.

Jeder Einzelfall wird hier gesondert betrachtet und geprüft.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse vorab an den/die für den/die Bewerber/in zuständige/n Arbeitsvermittler/in.

  • Um Arbeitgeber bei allen Fragen und Schritten im Zusammenhang mit der Beschäftigung, der Einstellung oder Ausbildung von schwerbehinderten Menschen zu unterstützen und zu entlasten, steht mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) seit Anfang des Jahres 2022 regional ein/e EAA-Inklusionsberater/in bereit. Weitere Informationen zu diesem kostenlosen Beratungsangebot für Arbeitgeber finden Sie unter dem Link:
    https://www.eaa-bayern.de/

Einstiegsqualifizierung

Eine Einstiegsqualifizierung soll Jugendliche und junge Erwachsene auf eine Ausbildung vorbereiten. In Form eines sozialversicherungspflichtigen Praktikums werden sie in einem Betrieb an die jeweiligen Ausbildungsinhalte des Berufs herangeführt und können ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen.

Vorteil für Arbeitgeber: Sie lernen die Jugendlichen im betrieblichen Alltag kennen und können sie gezielt an die Inhalte der Ausbildung heranführen.

Ein solches Praktikum dauert zwischen sechs und zwölf Monaten. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer bekommen vom Arbeitgeber eine Vergütung. Diese kann bezuschusst werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Bitte wenden Sie sich bei Interesse vorab an den/die für den/die Bewerber/in zuständige/n Arbeitsvermittler/in.

 

Qualifizierungschancengesetz / Weiterbildungsförderung Beschäftigter

Digitalisierung und demographischer Wandel beschleunigen die Veränderungen am Arbeitsmarkt und machen zunehmend berufliche Weiterbildungen bei Beschäftigten erforderlich. Durch das Teilhabechancengesetz wird die Weiterbildung seit 2019 unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße gefördert. Die konkreten Weiterbildungen müssen dabei für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein und unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden.

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden geringqualifizierte Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können.

Betriebe sollten die Chancen nutzen!

Denken Sie schon heute an Ihre Aufträge von morgen und den damit verbundenen Fachkräftebedarf. Haben Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Potenzial für größere Aufgaben? Dann handeln Sie jetzt und bringen Sie die Qualifikation Ihrer Beschäftigten auf den neuesten Stand!

Sprechen Sie mit uns über Weiterbildungschancen für Ihre Beschäftigten und Möglichkeiten der Unterstützung.

Ihre Ansprechpartner im gemeinsamen Arbeitgeberservice:

Alle Ansprechpartner sind auch per E-Mail erreichbar: Cham.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

 

Sonstige Förderungen

Haben Sie weitere Fragen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, Förderung der Teilhabe oder anderen Fördermöglichkeiten?

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Team Markt und Integration beraten Sie gerne!