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Mehrbedarfe

Der Regelbedarf reicht manchmal nicht, wenn Menschen in besonderen Situationen sind. Dann kann an bestimmte Personengruppen für bestimmte Bedarfe, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt werden, zusätzlich ein sogenannter Mehrbedarf berücksichtigt werden.

Es gibt Mehrbedarfe für

  • werdende Mütter, wenn sie die 13. Schwangerschaftswoche erreicht haben.
  • Alleinerziehende, die sich um ein minderjähriges Kind kümmern.
  • Menschen mit Behinderungen (unter bestimmten Bedingungen).
  • Menschen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen bestimmte spezielle Nahrungsmittel brauchen.
  • dezentrale Warmwasserversorgung, wenn das Warmwasser z. B. durch einen Boiler/Durchlauferhitzer erwärmt wird, weil es im Gebäude keine Zentralheizung gibt.