Sozialversicherung
Kranken- und Pflegeversicherung
Wenn Sie einen Anspruch auf Bürgergeld als Beihilfe haben, werden Sie in der Regel automatisch bei Ihrer Krankenkasse in der Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert (Ausnahme: spezielle Fälle wie Selbständigkeit). Dies erfolgt für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ab dem 15. Lebensjahr.
In der Zeit, in der Sie keine Leistungen der Grundsicherung beziehen, sind Sie durch das Jobcenter nicht kranken- und pflegeversichert. Um Nachteile zu vermeiden, erkundigen Sie sich in diesem Fall bitte bei Ihrer Krankenkasse über Ansprüche und Rechte (z. B. auf freiwillige Weiterversicherung) während dieser Zeit.
Waren Sie unmittelbar vor Beginn des Bezuges von Bürgergeld privat krankenversichert, können Sie einen Zuschuss für Ihre Krankenversicherung sowie die Aufwendungen für eine angemessene Pflegeversicherung erhalten. Der Zuschuss wird nicht gezahlt, wenn es in der Bedarfsgemeinschaft bereits ein krankenversicherungspflichtiges Mitglied gibt und eine Familienversicherung erfolgen kann.
Rentenversicherung
Die Versicherungspflicht zur Rentenversicherung der Bezieher von Bürgergeld ist durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 mit Wirkung zum 01.01.2011 entfallen. Es fallen keine Beitragszahlungen zur Rentenversicherung durch das Jobcenter für Leistungszeiträume ab dem 01.01.2011 an. Die Zeit des Bezuges von Bürgergeld kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen als Anrechnungszeit vom Rentenversicherungsträger berücksichtigt werden. Berücksichtigungsfähige Zeiten des Bürgergeld-Bezuges werden an den zuständigen Rentenversicherungsträger gemeldet. Zu weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.
Unfallversicherung
Wenn Sie von uns zu einem persönlichen Gespräch ins Jobcenter eingeladen werden, sind Sie für diesen Besuch unfallversichert. Dasselbe gilt, wenn wir Sie bitten oder auffordern, andere Stellen (zum Beispiel zur ärztlichen Untersuchung, zur Teilnahme an Bildungsmaßnahmen, zur Vorstellung bei einem Arbeitgeber) aufzusuchen, um unsere Leistungen zu erbringen.