Banner

Fördermöglichkeiten

Unsere Integrationsfachkräfte und Fallmanager/innen setzen – zusammen mit dem gemeinsamen Arbeitgeberservice von Agentur für Arbeit und Jobcenter – alles daran, Sie bestmöglich zu unterstützen. Wir wollen Ihnen dabei helfen, eine gute Arbeitsstelle zu finden und auch zu bekommen, mit der Sie und Ihre Bedarfsgemeinschaft Ihren Lebensunterhalt decken können – ohne dauerhaft finanzielle Unterstützung des Staates zu benötigen.

Damit dieser (Wieder)-Einstieg gelingt, ist es sinnvoll, gemeinsam konkrete Vereinbarungen zu treffen. Diese werden in einem Kooperationsplan schriftlich festgelegt. Unsererseits bieten wir Ihnen dazu vielfältige auf den Arbeitsmarkt bezogene Leistungen an.

Drei Dinge erleichtern Ihren (Wieder-)Einstieg ins Arbeitsleben und die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter:

  • Sie sind motiviert und wollen Ihre persönliche Situation verbessern!
  • Sie sind engagiert und unternehmen auch selbst Bemühungen zur Arbeitssuche!
  • Sie beteiligen sich aktiv an allen Maßnahmen, die Sie gemeinsam mit dem Jobcenter vereinbaren!

DANKE für Ihren Einsatz!

Nachfolgend stellen wir Ihnen unsere Arbeitsmarkt-Leistungen und Fördermöglichkeiten vor. Falls Sie nähere Informationen oder konkrete Unterstützung wünschen, sprechen Sie bitte Ihre zuständige Integrationsfachkraft darauf an:

Förderung aus dem Vermittlungsbudget
Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll die Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Ausbildung unterstützen. In dem Zusammenhang können die für die berufliche Eingliederung notwendigen, angemessenen Kosten übernommen werden. Eine Förderung können grundsätzlich alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erhalten.

Wichtiger Hinweis:
Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget müssen Sie beim Jobcenter Cham beantragen, bevor die Kosten entstehen.

 

Einstiegsgeld
Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit mit hauptberuflichem Charakter aufnehmen, kann zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit ein Einstiegsgeld gewährt werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist.

Wichtige Hinweise:
Die Leistungen müssen beim Jobcenter vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit oder Selbstständigkeit beantragt werden. Auf die Leistungen besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

 

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen, die Ihre berufliche Eingliederung unterstützen. Dazu gehören Maßnahmen, die z.B.

  • an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen,
  • der Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen dienen, wie z.B. Bewerbungstraining oder die Vermittlung beruflicher Kenntnisse,
  • der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung dienen oder
  • an eine selbständige Tätigkeit heranführen.

Für die Vermittlung beruflicher Kenntnisse dienen unter anderem Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (Praktikum). Während der Teilnahme an diesen Maßnahmen wird durch das Jobcenter Cham das Grundsicherungsgeld weitergezahlt. Darüber hinaus können die angemessenen und notwendigen Kosten, wie z.B. Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten und Maßnahmenkosten übernommen werden.

 

Förderung der beruflichen Weiterbildung
Ist zu Ihrer beruflichen Eingliederung eine Weiterbildung erforderlich, um die Arbeitslosigkeit zu beenden, zu vermeiden oder Sie zu einem bisher fehlenden Berufsabschluss zu führen, kann diese durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung prüfen wir in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit.

Sie können gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um bei Ihnen vorliegende Qualifikationsdefizite zu beseitigen, die Ihre Vermittlungschancen wesentlich vermindern. Ziel ist es, dass Sie nach Abschluss der Weiterbildung mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.

Informationen zu Bildungsträgern erhalten Sie in der Datenbank KURSNET, die Sie unter www.arbeitsagentur.de im Internet aufrufen können.