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Einkommen, Vermögen, Freibeträge

Nur wenn man hilfebedürftig ist, also das Geld nicht zum Lebensunterhalt reicht, erhält man grundsätzlich Bürgergeld.
Wenn Sie und/oder die Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft Einkommen und/oder Vermögen haben, müssen Sie dieses zuerst verwenden, bevor Sie finanzielle Hilfe vom Jobcenter erhalten.

Deshalb müssen Sie Ihr Einkommen und Vermögen (und das aller anderen Personen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft) vollständig beim Jobcenter angeben. Ob und wie viel davon dann zu berücksichtigen ist, berechnet und entscheidet das Jobcenter nach den gesetzlichen Vorschriften.

Einkommen

Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme von Geld. Die Art und Herkunft des Einkommens ist dabei egal. Es ist auch egal, ob Sie das Geld nur einmalig oder regelmäßig (z.B. monatlich) bekommen. Zum Einkommen gehören zum Beispiel (Aufzählung nicht abschließend):

  • Einnahmen aus Arbeit oder Selbstständigkeit
  • Arbeitslosengeld
  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Unterhalt
  • Unterhaltsvorschuss
  • Krankengeld
  • Übergangsgeld
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Kapital- und Zinserträge
  • Renten jeder Art
  • Einmalige Einnahmen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Steuererstattungen, Abfindungen, Erbschaften)
  • Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • sonstiges

Freibeträge Einkommen

Arbeiten soll sich für Sie lohnen! Deshalb gibt es Freibeträge auf Erwerbseinkommen!

Zum einen werden bestimmte Abzüge vom Einkommen berücksichtigt, zum Beispiel

  • Steuern, gesetzliche Sozialversicherung
  • bestimmte private Versicherungen
  • bestimmte geförderte Beiträge zur Altersvorsorge
  • Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten, Berufskleidung etc.)
  • Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten

Wenn Sie arbeiten, gibt es zusätzlich Freibeträge auf das Arbeitseinkommen:

  • Die ersten 100 Euro aus Erwerbseinkommen sind frei (Grundfreibetrag).
  • Bis zu einem Einkommen von 1.000 Euro gibt es weitere Freibeträge bis maximal 180 Euro.
  • Verdienen Sie mehr als 1.000 Euro kommen noch einmal weitere Freibeträge bis maximal 20 Euro (50 Euro, wenn Sie Kinder haben) dazu.

Wenn Sie arbeiten, können Sie also, je nach Einkommenshöhe und Familiensituation, insgesamt bis zu 330 Euro als Freibetrag erhalten.

Einnahmen werden grundsätzlich in dem Monat angerechnet, in dem sie Ihnen zufließen (also z.B. auf dem Konto gutgeschrieben werden).

Bürgergeld wird bereits am Monatsanfang im Voraus ausgezahlt. Wenn Sie also während eines Monats neues, zusätzliches Einkommen erzielen, kann eine sogenannte Überzahlung eintreten. Das Jobcenter muss diesen zu viel gezahlten Betrag dann von Ihnen zurückfordern. Dieser ist dann von Ihnen zurückzuzahlen.

Berechnung der Freibeträge Einkommen

Mit dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Verfügung gestellten Online-Rechner können Sie Ihre Freibeträge ermitteln. Beachten Sie bitte, dass die Ergebnisse nur zu Ihrer Information dienen und daraus keine Ansprüche auf Leistungen abgeleitet werden können.

Welchen Rechner wählen?

Den Rechner „Arbeitnehmer“ verwenden Sie bitte, wenn Sie Bürgergeld neben nicht ausreichendem Arbeitseinkommen haben.
Den Rechner „Sonstige Einkünfte“ verwenden Sie bitte, wenn Sie andere Einkünfte (etwa Renten oder andere Sozialleistungen) neben dem Bürgergeld haben.

Vermögen

Zu Ihrem Vermögen gehört alles, was Ihnen gehört und in Geld messbar ist. Dabei ist es egal, ob das Vermögen in Deutschland oder im Ausland ist. Zum Vermögen zählt auch das Geld, das Sie vor dem Monat der Antragstellung schon hatten. Dazu gehört zum Beispiel (Aufzählung nicht abschließend):

  • Bargeld
  • Guthaben auf dem Girokonto
  • Sparguthaben
  • Bausparguthaben
  • Sparbriefe
  • Wertpapier wie z. B. Aktien- und Fondsanteile
  • Kapital-Lebensversicherungen
  • Private Rentenversicherungen
  • Forderungen
  • Haus- und Grundeigentum
  • Eigentumswohnung
  • sonstige dingliche Rechte an Grundstücken
  • Fahrzeuge
  • Schmuck
  • Schenkungen
  • Gemälde
  • Sonstiges

In der Regel ist das Vermögen auch verwertbar. Es kann also für den Lebensunterhalt direkt verwendet werden (z.B. durch Verbrauch, Verkauf, Beleihung, Vermietung, Verpachtung).

Wenn der sofortige Verbrauch oder die Verwertung von Vermögen nicht möglich ist (z.B. wegen Verpfändung, Eigentümergemeinschaft) oder eine besondere Härte bedeuten würde, kann das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen als Darlehen erbringen.

Geschütztes Vermögen / Freibeträge

Manche Teile Ihres Vermögens sind geschützt, etwa das selbstbewohnte und angemessen große Haus, eine Altersvorsorge aus Riester-Anlagenformen und andere Beispiele.

Außerdem gibt es (wie beim Einkommen) auch beim Vermögen Freibeträge:

  • Freibetrag in Höhe von 750 Euro.
  • Zusätzlicher Freibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr für volljährige Personen.
  • Für jedes minderjährige Kind: Freibetrag in Höhe von 3.100 Euro.