Einmalige Leistungen
Neben den Regelbedarfen können Sie in besonderen Situationen einmalige Leistungen als Zuschuss oder als Darlehen beantragen für die
- Erstausstattung der Wohnung mit Möbeln einschließlich Haushaltsgeräten.
- Erstausstattung mit Bekleidung und Gegenständen in der Schwangerschaft und bei der Geburt von Kindern.
- Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen, Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, Miete von therapeutischen Geräten.
Näheres können Sie der verlinkten Datei entnehmen:
Diese einmaligen Leistungen können Sie auch beantragen, wenn Sie nicht laufend Bürgergeld beziehen, sondern Sie nur für diese besondere Situation nicht genügend Geld haben.