Örtlicher Beirat
Aufgaben des Örtlichen Beirats
Gemäß § 18d SGB II wird bei jedem Jobcenter ein Beirat gebildet. Der Beirat berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und Eingliederungsmaßnahmen zur Betreuung und Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Mitglieder des Örtlichen Beirats
Dem Beirat gehören 9 Mitglieder an. Jedes Mitglied hat einen Stellvertreter. Der Beirat tagt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben setzt sich der Beirat für das Jobcenter im Landkreis Cham aus Arbeitgeber (2), Wirtschaftsförderung (1), Arbeitnehmer (2), Wohlfahrtsverbände (4) und dem Vorsitzenden Herrn Dr. Schmuderer zusammen.