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Geschäftsführung

Geschäftsführer

Der Geschäftsführer wird von der Trägerversammlung des Jobcenters für fünf Jahre bestellt (§ 44c Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 44 Abs. 2 Satz 1 SGB II). Mit Beschluss der Trägerversammlung wurde für die Zeit ab 01.08.2022 Sven Schmuderer zum Geschäftsführer und Nicole Schmid und Vera Zinkl  zu den Stellvertreterinnen des Geschäftsführers bestellt.

Aufgaben des Geschäftsführers

Der Geschäftsführer führt hauptamtlich die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Er vertritt die gemeinsame Einrichtung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die von der Trägerversammlung in deren Aufgabenbereich beschlossenen Maßnahmen auszuführen und nimmt an deren Sitzungen beratend teil (§ 44d Abs. 1 SGB II).

Der Geschäftsführer übt über die Beamten und Arbeitnehmer, denen in der gemeinsamen Einrichtung Tätigkeiten zugewiesen worden sind, die dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse der Bundesagentur und des kommunalen Trägers und die Dienstvorgesetzten- und Vorgesetztenfunktion, mit Ausnahme der Befugnisse zur Begründung und Beendigung der mit den Beamten und Arbeitnehmern bestehenden Rechtsverhältnisse, aus (§ 44d Abs. 4 SGB II).

Der Geschäftsführer ist Leiter der Dienststelle im personalrechtlichen Sinn und Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (§ 44d Abs. 5 SGB II).

Die Trägerversammlung hat Geschäftsführer Sven Schmuderer auch zum Beauftragten des Arbeitgebers nach § 98 SGB IX (Angelegenheiten schwerbehinderter Mitarbeiter) bestellt.